FINANZIERUNG

PSYCHOSOZIALE BERATUNGEN IN DER SCHWEIZ

Beratung von Schulen

Lehrpersonen, Schulleitungen oder Eltern, je nach Kanton auch die Fachstelle Sonderpädagogik oder Schulpsychologische Dienste, stellen einen Antrag auf Kostenübernahme für die störungsspezifische Beratung in Schulen durch die GNAEGI AUSSER-GEWOEHNLICHE BERATUNGEN GmbH an die zuständigen Amtsstellen (Volksschulamt bzw. Amt für Mittelschulen). Die Amtsstellen entscheiden über die Genehmigung des Antrages. 


Beratung von Institutionen

Die Kosten werden von den Institutionen übernommen.

Beratung von Familien

In einzelnen Fällen können die Kosten von Pro Infirmis im Wohnkanton oder vom Sozialdienst der Einwohnergemeinde übernommen werden. Voraussetzung dafür ist ein Antrag der Familie, wobei in der Regel die finanziellen Verhältnisse offengelegt werden müssen. Da eine Kostenübernahme durch diese Stellen nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt, können ergänzend auch Stiftungen angefragt werden, die sich je nach Situation an den Kosten beteiligen.
Soweit keine Finanzierung durch eine dieser Stellen möglich ist, tragen die Familien die Kosten selbst.